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Benötige ich für mein Gartenhaus in NRW eine Baugenehmigung?

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Mein Grundstück, meine Entscheidung könnte man denken, wenn man ein Holzhaus in seinem Garten errichten möchte, aber so einfach ist das leider nicht. Ob Sie für Ihr Gartenhaus eine Baugenehmigung brauchen bzw. es überhaupt errichten dürfen, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt.

Grundsätzlich hängt es in Nordrhein-Westfalen von verschiedenen Faktoren ab, ob Sie sich eine Genehmigung der Gemeinde einholen lassen müssen:

  • Größe (bzw. Volumen) des Gartenhauses
  • Standort bzw. Beschaffenheit des Grundstücks
  • Zweck des Gartenhauses (z.B. Abstell- oder Aufenthaltsraum)
  • Bebauungsplan.

Hier lohnt sich nun ein Blick in die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW):

„§ 65 Genehmigungsfreie Vorhaben: (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: 1. Gebäude bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände …“

Da wir generell keine juristische Beratung geben (dürfen), verweisen wir an dieser Stelle auf die Seite baugenehmigung-info. Hier wird das Thema der Baugenehmigung für Gartenhäuser in NRW ausführlich erklärt. Zudem bekommen Sie Tipps, was Sie beachten müssen.

Ganz schön schlau! Gartenhaus-Wissen aus unserem Blog.

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